Eine Klausel in einem Riester-Vertrag beinhaltete hohe Gebühren für eine Verbraucherin. Die Versicherung darf diese nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale nicht mehr nutzen.
Frau L. hatte im Jahr 2004 mit der damaligen BHW Lebensversicherungs AG (heute LPV Lebensversicherung AG) ...