Account/Login

Unterhalt nicht unbedingt bis zum St. Nimmerleinstag

Markus Schnabel
  • Mo, 26. März 2012
    Kreis Lörrach

     

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Für den Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ist in vielen Fällen eine zeitliche Befristung möglich.

Begründet die Betreuung eines gemeinsa...det eine Befristtung in der Regel aus.  | Foto: dpa
Begründet die Betreuung eines gemeinsamen Kindes de n Anspruch auf Unterhalt, scheidet eine Befristtung in der Regel aus. Foto: dpa
LÖRRACH. "Wie lange muss ich nach der Scheidung noch Ehegattenunterhalt zahlen?" – kaum eine Frage beschäftigt die Betroffenen (in aller Regel die Männer) gegen Ende des gerichtlichen Scheidungsverfahrens so sehr wie diese.
Erweiterte Befristungsmöglichkeit
Sind auf Dauer ehebedingte Nachteile vorhanden, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel