Uni setzt IQ-Regelung bis zu neuem Urteil aus

Do, 28. Februar 2008 um 15:19 Uhr

Seit Sommersemester 2007 hatte die Universität Studierende von der Zahlung der Studiengebühren befreit, die entweder einen aktuellen IQ-Test mit Punktzahl von mindestens 130 oder das Stipendium eines anerkannten Begabtenförderungswerks vorweisen konnten.
Diese Regelung hatte das Verwaltungsgericht Freiburg nach Klage von vier Studierenden für rechtswidrig erklärt, da die Universität zusätzlich Studienleistungen zu berücksichtigen habe. Gegen diese Urteile hat die Universität die Zulassung der Berufung beim VGH in Mannheim beantragt.
Laut Uni werden Studierende ab dem Sommersemester 2008 nicht mehr befreit. Auch neue Anträge können bis zur Entscheidung des VGH nicht mehr gestellt werden.
Mehr dazu:
- fudder.de: IQ-Test: Im Sieb der Hochbegabung
- fudder.de: Ist der IQ ein gerechtes Förderkriterium?
- Uni Freiburg: Studiengebühren: Ausnahmen/Befreiungen