Unfallursache bleibt unklar
Radfahrerin verunglückte in Bernau / Angeklagter Pkw-Fahrer kam mit einer Geldbuße davon
ST. BLASIEN. Schwere Verletzungen hatte sich eine Radfahrerin zugezogen, als sie von der Straße abgekommen und gegen einen Tieflader geprallt war. Hatte ein wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagter 40-jähriger Polier der ihm entgegenkommenden Radfahrerin beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen oder hatte der Unfall andere Ursachen? Darüber hatte Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien zu entscheiden. Der Unfallhergang ließ sich aber nicht mehr rekonstruieren und das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 500 Euro eingestellt.
An einem Mittag im Juni dieses Jahres führte eine Radtour die Geschädigte, eine geübte Radfahrerin, nach Bernau. Mit ihrem Rennrad befuhr sie mit hoher Geschwindigkeit die abschüssige Todtmooser Straße. In Höhe der ...