Die Person des Testamentsvollstreckers sollte mit Bedacht ausgewählt werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt eine weithin unbekannte Möglichkeit des Erblassers, über seinen Tod hinaus starken Einfluss auf die Regelung und Verwaltung seines Nachlasses auszuüben (§§ 2197 ff BGB). Gemeint ist der ...