Tote dürfen länger ruhen
Gemeinderat verlängert Nutzungszeiten für Gräber / Änderung der Friedhofsatzung.
KAPPEL-GRAFENHAUSEN. Der Gemeinderat hat am Montag die Bestimmungen für die Nutzung des Friedhofs geändert. Künftig gilt für Erd- wie für Urnenbestattungen eine Ruhezeit von 30 Jahren. Darüber hinaus wurden auch die Nutzungsrechte für Doppelgräber verlängert.
Wie Hauptamtsleiter Volker Hirsch erläuterte, habe die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) die bisherige Regelung der Gemeinde bemängelt, die Nutzung von Doppelgräbern nur innerhalb von 25 ...