Im Prozess wegen bandenmäßigen Drogenschmuggels sagte der Richter, mit was die Angeklagten zu rechnen haben / Telefonmitschnitte ordnungsgemäß übersetzt.
BAD SÄCKINGEN / WALDSHUT-TIENGEN. Im Prozess um bandenmäßigen Schmuggel und Handel mit Betäubungsmitteln gab die Große Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen ihre Einschätzung über das Strafmaß bekannt. Auslöser war der Vorschlag ...