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Selbstjustiz wird nicht geduldet

  • Fr, 07. Dezember 2007
    Löffingen

     

59-jähriger Hochschwarzwälder ging mit Kantholz auf drei nächtliche Ruhestörer los / Es bleibt bei 120 Tagessätzen Geldstrafe.

TITISEE-NEUSTADT/FRIEDENWEILER (zwi). Weil er keine Vorstrafe in seinem polizeilichen Führungszeugnis haben wollte, legte ein heute 59-jähriger Hochschwarzwälder Einspruch gegen seinen Strafbefehl ein. 120 Tagessätze à 25 Euro sollte der Mann bezahlen für gefährliche Körperverletzung. Im Führungszeugnis tauchen nur Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe auf.

Letztlich blieb es in der Verhandlung vor dem Amtsgericht aber beim Strafbefehl: Richterin Ulrike Schrage hatte dem Angeklagten dringend geraten, seinen Einspruch zurückzunehmen, sonst hätte seine Strafe leicht höher ausfallen können. Denn im ...

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