Schutz für die Hinterbliebenen
Eberhard Abelein
Fr, 18. März 2005
Geld & Finanzen
BZ-SERIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG (6): Wenn der Partner oder ein Elternteil stirbt, bestehen Rentenansprüche.
Der Tod des Partners oder eines Elternteils ist immer ein Schicksalsschlag. Damit neben dem menschlichen Verlust nicht auch noch Existenzängste aufkommen, gibt es Hinterbliebenenrenten.
Seit 2002 bekommen Witwen unter 45 Jahren, die keine Kinder haben, allerdings keine lebenslange Rente mehr. Diese kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird zwei Jahre lang in Höhe von 25 Prozent einer zum Zeitpunkt des ...