Sturz über einen Weidezaun in Schönenberg
Schmerzensgeld für den Radfahrer
Do, 09. Oktober 2008, 17:24 Uhr
Schönau
Wer bezahlt die Behandlungskosten, wenn ein Mountainbiker über einen Weidezaun stürzt? Der Verletzte, die Gemeinde oder der Landwirt, der den Zaun gespannt hat? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht.
Im Jahr 2007 ist ein Mountainbiker aus Norddeutschland bei Schönenberg gestürzt, weil über den von ihm befahrenen Waldweg ein Draht als Weidezaun gespannt war. Wer muss die Folgen des Unfalls bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigte sich vor kurzem das Landgericht in Waldshut. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden: Ein Landwirt und die Gemeinde müssen insgesamt 4800 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Der Radler aus Norddeutschland machte Urlaub am Belchen. Bei einer Tour stürzte er, weil ihm auf einem etwa drei Meter breiten ...