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Sturz über einen Weidezaun in Schönenberg

Schmerzensgeld für den Radfahrer

Kathrin Blum
  • Do, 09. Oktober 2008, 17:24 Uhr
    Schönau

     

Wer bezahlt die Behandlungskosten, wenn ein Mountainbiker über einen Weidezaun stürzt? Der Verletzte, die Gemeinde oder der Landwirt, der den Zaun gespannt hat? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht.

Temporeich: Mountainbiker lieben die B...dernisse können schwere Folgen haben.   | Foto: GMS
Temporeich: Mountainbiker lieben die Berge des Südschwarzwaldes. Unerwartete Hindernisse können schwere Folgen haben. Foto: GMS

Im Jahr 2007 ist ein Mountainbiker aus Norddeutschland bei Schönenberg gestürzt, weil über den von ihm befahrenen Waldweg ein Draht als Weidezaun gespannt war. Wer muss die Folgen des Unfalls bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigte sich vor kurzem das Landgericht in Waldshut. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden: Ein Landwirt und die Gemeinde müssen insgesamt 4800 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.

Der Radler aus Norddeutschland machte Urlaub am Belchen. Bei einer Tour stürzte er, weil ihm auf einem etwa drei Meter breiten ...

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