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Schluchtensteig als Marke geschützt

  • Do, 25. Februar 2010
    Bonndorf

     

Seit kurzem ist der Fernwanderweg als touristischer Begriff beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

  | Foto: BZ
Foto: BZ

BONNDORF UND UMLAND (BZ). Der Schluchtensteig ist seit kurzem als geschützte Wort-Bildmarke und als touristischer Begriff beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Damit bleibt es dem Landkreis Waldshut und dem Schluchtensteigfonds allein vorbehalten, mit dem Produkt und weiteren Dienstleistungen zu werben oder Genehmigungen zur Verwendung der geschützten Marke zu erteilen.

Innerhalb von nur zwei Jahren hat sich der vom Landratsamt Waldshut initiierte neue Fernwanderweg Schluchtensteig zu einem der bekanntesten Wanderangebote in Deutschland entwickelt. Um Missbräuche bei der Nutzung des Namens und des Logos ...

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