Ein Fahrrad ist nur dann richtig beleuchtet, wenn das Licht von einem Dynamo gemacht wird, hat das Landgericht München gerade klar gemacht. Was sagen Fachleute, Praktiker und die Polizei dazu?
Das Urteil ist keine Überraschung, fußt es doch auf der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), und die sagt eindeutig: "Fahrräder müssen (...) mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung ...