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Schäuble nimmt Versprechen zurück

Christian Rath
  • Mi, 16. Januar 2008
    Deutschland

     

Das Bundeskriminalamt soll nun doch Abgeordnete, Verteidiger und Geistliche abhören dürfen / Neuer Gesetzentwurf.

BERLIN. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche präventiv abhören können. Dies sieht ein neuer, der Badischen Zeitung vorliegender Entwurf für die BKA-Novelle von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor. Eingefügt wurde ein Passus, wonach der bislang vorgesehene Abhörschutz entfällt, "soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist".

Mit der seit Monaten diskutierten Ergänzung des BKA-Gesetzes soll das Bundeskriminalamt erstmals Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten. Diese sind auf den Bereich des "internationalen Terrorismus" beschränkt. Bislang ist das ...

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