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Bad Säckingen

Richterin: Eine Herzkrankheit ist keine Entschuldigung für Diebstahl

  • Di, 01. Mai 2018, 13:57 Uhr
    Bad Säckingen

     

BZ-Plus Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen vorbestraften Angeklagten wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Mann wurde in einem Supermarkt beim Stehlen erwischt.

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Wegen Diebstahls muss ein Mann in Bad Säckingen drei Monate in Haft (Symbolbild). Foto: dpa
Es ging um einen Warenwert von 58,23 Euro; der Aufwand, bis es zu einem Urteil kam, war ungleich höher. Dabei war der Sachverhalt ziemlich klar: Im April vergangenen Jahres beobachtete ein Ladendetektiv den "Kunden" wie er Waren in den Einkaufskorb legte, sich damit in eine ruhige Abteilung verzog, wo er vermeintlich ...

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