Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen vorbestraften Angeklagten wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Mann wurde in einem Supermarkt beim Stehlen erwischt.
Es ging um einen Warenwert von 58,23 Euro; der Aufwand, bis es zu einem Urteil kam, war ungleich höher. Dabei war der Sachverhalt ziemlich klar: Im April vergangenen Jahres beobachtete ein Ladendetektiv den "Kunden" wie er Waren in den Einkaufskorb legte, sich damit in eine ruhige Abteilung verzog, wo er vermeintlich ...