Strafe für fahrlässige Trunkenheitsfahrt mit Überschlag an einer Böschung / Angeklagter stand zum zweiten Mal vor Gericht.
ST. BLASIEN (akh). Der Angeklagte sei mit 0,91 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren, stellte der Sachverständigen vor dem Amtsgericht St. Blasien am Dienstag fest. Damit war für Richter Walter Priess klar, hier liegt juristisch gesehen eine "fahrlässige Trunkenheitsfahrt" vor und er verurteilte ...