70 Tagessätze und sechs Monate Führerscheinentzug liegen über dem Antrag des Staatsanwalts / Urteil noch nicht rechtskräftig.
LAHR/SEELBACH. Mit einer bösen Überraschung endete für eine 40 Jahre alte Frau aus Seelbach die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht: Der Strafrichter verurteilte sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro. Außerdem muss sie ihren Führerschein sofort abgeben. Die Fahrerlaubnis wurde ...