Betreten verboten: Für 19 Ultras wurden 2014 Innenstadt, Bahnhof und Stadion zur Tabuzone erklärt. Einige klagten dagegen. Im Prozess spielt auch eine Prügelei in einem Elsässer Wald eine Rolle.
Um Straftaten in der Ultra-Szene zu verhindern, hatte die Stadt Freiburg 2014 gegen 19 Ultras ein an Spieltagen gültiges Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Freiburger Osten rund ums Stadion und für die Altstadt samt Bahnhofsbereich verhängt. Gegen die Verbote gab es Klagen, zwei davon verhandelte am Freitag das ...