Urteil
Pressefreiheit gewahrt: Bundesbehörden müssen Anfrage beantworten
Auch Bundesbehörden müssen Anfragen beantworten, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
Journalisten haben einen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Befürchtungen vor dem Verfahren sind also nicht eingetroffen.
Konkret ging es um die Klage eines Journalisten der Bild-Zeitung, Hans-Wilhelm Saure. Er wollte vom Bundesnachrichtendienst (BND) wissen, wie viele seiner Agenten Mitglieder der NSDAP und ...