Der Polizeieinsatz zur Räumung des Stuttgarter Schlossgartens im Herbst 2010 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Das Land will das Urteil akzeptieren. Die Kläger, allesamt Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21, hoffen nun auf Schadenersatz.
"Hier sind lauter alte Leute im Saal" – damit bat gleich zu Beginn ein Zuhörer den Vorsitzenden, laut zu sprechen. Der verkündete dann ein Urteil ganz im Sinne der ...