"Politisch das richtige Signal"
Unter den Apothekern der Region lässt sich Zustimmung zum Verbot von Werbegeschenken finden.
Der Pack Taschentücher vom Apotheker ist Geschichte. Der Traubenzucker auch. Zumindest wenn der Kunde rezeptpflichtige Medikamente holt. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Apotheker in der Region sind nicht unglücklich darüber, der Landesverband auch nicht.
Apotheken würden mit ihren Werbegeschenken – und seien sie auch geringfügig – die Preisbindung unterlaufen, lautet die Argumentation des BGH. Auslöser waren Klagen gegen Apotheker gewesen, deren Werbegeschenke so geringfügig nicht waren: In einer Berliner Apotheke gab es ...