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Pietät steht an erster Stelle

Sebastian Wolfrum
  • Do, 25. November 2010
    Lahr

     

Bei der Gestaltung ist auf Lahrer Friedhöfen nicht alles erlaubt.

Ungewöhnlicher Grabstein  auf dem Lahrer Bergfriedhof   | Foto: C.Breithaupt
Ungewöhnlicher Grabstein auf dem Lahrer Bergfriedhof Foto: C.Breithaupt

LAHR. Was bei der Gestaltung eines Friedhofs erlaubt ist, und was nicht, das regeln in Deutschland die kommunalen Friedhofssatzungen. Die Vorschriften sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich streng. Die Friedhofsverwaltung in Lahr will Hinterbliebenen und Steinmetzen möglichst viel Spielraum bei dem Design von Grabstätten lassen.

"Es lebe der Friedhof" lautet ein bewusst provokanter Slogan des Bunds deutscher Friedhofsgärtner. Der Spruch soll darauf aufmerksam machen, das Gräber zwar ein Ort der Trauer, gleichzeitig aber auch ein individuell und eben ...

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