Wegen der Einschläferung eines Junghengstes musste sich eine Frau vor dem Landgericht verantworten. Die Strafe beläuft sich auf 500 Euro. Zuvor schon wurde ihr die Haltung von Tieren untersagt.
Die Kleine Strafkammer am Landgericht verhandelte die Berufung eines Urteils des Amtsgerichts Bad Säckingen. Gegen eine Pferdegestütinhaberin wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt, da zuerst ein ...