Payback darf nicht grenzenlos werben
Bundesgerichtshof: Nur wenn Kunden ausdrücklich einwilligen, dürfen sie mit elektronischer Reklame behelligt werden.
KARLSRUHE. Einen Teilerfolg haben Verbraucherschützer gegen das Rabattsystem Payback erzielt. Künftig muss ein Kunde ausdrücklich einwilligen, bevor ihm Werbung per SMS oder E-Mail zugesandt werden darf, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Wer von Payback keine Werbung per Briefpost bekommen will, muss allerdings wie bisher ausdrücklich widersprechen.
Rund 22 Millionen deutsche Haushalte haben laut dem Unternehmen eine Payback-Karte. Pro Einkauf in einem der 60 Partnerunternehmen bekommen die Kunden Punkte, die ...