Account/Login

Payback darf nicht grenzenlos werben

Christian Rath
  • Do, 17. Juli 2008
    Wirtschaft

     

Bundesgerichtshof: Nur wenn Kunden ausdrücklich einwilligen, dürfen sie mit elektronischer Reklame behelligt werden.

KARLSRUHE. Einen Teilerfolg haben Verbraucherschützer gegen das Rabattsystem Payback erzielt. Künftig muss ein Kunde ausdrücklich einwilligen, bevor ihm Werbung per SMS oder E-Mail zugesandt werden darf, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Wer von Payback keine Werbung per Briefpost bekommen will, muss allerdings wie bisher ausdrücklich widersprechen.

Rund 22 Millionen deutsche Haushalte haben laut dem Unternehmen eine Payback-Karte. Pro Einkauf in einem der 60 Partnerunternehmen bekommen die Kunden Punkte, die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel