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OLG: Masche von "Glücksbringer" ist nicht korrekt

  • Do, 21. August 2008
    Offenburg

     

4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigt Beschluss des Landgerichts Offenburg / Ordnungsgeld in Höhe von 17 000 Euro.

OFFENBURG (hrö). Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Offenburg im Juni gegen die Offenburger Firma Glücksbringer Verlagsgesellschaft mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 17 000 Euro verhängt, weil das Unternehmen mit seinen Gewinnversprechen gegen ein gerichtlich auferlegtes Verbot vom ...

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