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Nicht beliebig viele Kerzenständer

  • Di, 15. Oktober 2002
    Südwest

     

Laut VGH-Urteil legen die Gemeinden fest, wie die Einsegnungshalle geschmückt werden darf.

MANNHEIM (lsw). Eine Gemeinde darf vorschreiben, wie die Einsegnungshalle auf ihrem Friedhof geschmückt wird, und die Bestatter müssen sich an diese Vorgabe halten. Das geht ...

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