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Nachts für Lkw nur Tempo 45

  • Di, 26. Februar 2008
    Ettenheim

     

Landgericht bestätigt das Urteil gegen einen Lkw-Fahrer.

RUST/FREIBURG. Nicht schneller als 45 Stundenkilometer darf ein Lastwagenfahrer bei Nacht auf der Autobahn fahren, wenn er nur Abblendlicht eingeschaltet hat. Fährt er schneller, kann er nicht mehr rechtzeitig reagieren und anhalten, wenn plötzlich ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht. Keine Ausnahme von diesem Rechtsgrundsatz des "Fahrens auf Sicht" hat gestern das Landgericht Freiburg gemacht, als es einen Lastwagenfahrer der fahrlässigen Tötung schuldig sprach und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro unter Strafvorbehalt verurteilte.

"Ich werde mich auch in Zukunft nicht an die 45 Stundenkilometer bei Nacht halten können, denn dann sagt mein Chef: Das war’s!" Offen und ehrlich reagierte der 34-jährige Angeklagte, von Beruf Kraftfahrer, auf den Hinweis des Berufungsgerichts, dass die Gesetzeslage und ...

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