Jugendschutzkammer beim Landgericht Offenburg sieht Beihilfe zum sexuellen Missbrauch als erwiesen an / Dennoch mildes Urteil.
LAHR/OFFENBURG (kpb). Wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und Missbrauch einer Schutzbefohlenen in acht Fällen und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen in weiteren 30 Fällen ist am ...