Kurioser Fall im Amtsgericht: Der Sachverständige zieht die Darstellung eines Autofahrers zum Unfall in Zweifel. Der nimmt seinen Einspruch zurück, um eine mögliche höhere Strafe abzuwenden.
Als fehlerhaft erwies sich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in einer Strafverhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt. So steuerte der 45-Jährige aus dem Kreis Waldshut am fraglichen Sonntag im vergangenen Juli keinen VW Touran, sondern ...