Messerstiche aus Notwehr?
Heinz-Jörg Huber
Mediziner hält Selbstverteidigungs-These des Angeklagten für plausibel.
WEHR. Der Angeklagte im Schwurgerichtsprozess um die Messerstecherei in der Wehrer Innenstadt wurde am Dienstag durch eine Gerichtsmedizinerin teilweise entlastet. Ihrem Gutachten über die Verletzungen der Kontrahenten zufolge ist aus medizinischer Sicht die Aussage des Angeklagten nicht widerlegbar, dass er sich selbst verteidigt hat. Im Prozess gegen den 22-Jährigen werden am Donnerstag die Plädoyers erwartet, am 27. Mai das Urteil.
Der Gelegenheitsarbeiter, der momentan eine alte Haftstrafe verbüßt, hatte der Großen Strafkammer unter Landgerichts-Vizepräsident Eugen Endress die Stich- und ...