Account/Login

Messer wird Fall für Justiz

  • Fr, 23. Juni 2006
    Bad Säckingen

     

Einst legal in Deutschland gekauft, heute verbotene Waffe / Angeklagter versteht Urteil nicht.

BAD SÄCKINGEN. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", heißt es im Volksmund. Im Juristendeutsch nennt man es "unbeachtlichen Verbotsirrtum". Zu spüren bekam den gestern ein Türke vor dem Amtsgericht Bad Säckingen: Wegen unerlaubten Mitführens einer verbotenen Waffe wurde er zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt.

Bei der Waffe allerdings handelte es sich um ein "Butterfly"-Springmesser, das der Mann 1997 legal in Deutschland erwarb – das seit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel