Ein privater Vermieter von Ferienwohnungen wollte wieder für Gäste öffnen und zog vor den VGH Mannheim. Dieser lehnte den Eilantrag ab, das Gebot der Stunde heiße weiter Kontakte reduzieren.
Wolfgang Morgenthaler aus Merzhausen ist privater Vermieter von Ferienwohnungen. Er wollte seine Anwesen in Todtnauberg und Rheinau-Linx wieder an Gäste vermieten und zog daher vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Sein Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot wurde abgewiesen. Ob Morgenthaler den Klageweg angesichts des finanziellen Aufwands weiter beschreitet, ...