Die Vorsitzende Richterin sieht in dem Schuss auf ein Auto lediglich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Sie verhängt zweieinhalb Jahre Haft.
Der Schuss in die Seitenscheibe eines fahrenden Autos am Morgen des 9. Mai in Lörrach-Stetten ist nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Freiburg weder, wie angeklagt, ein Mordversuch, noch eine Nötigung gewesen. Das Gericht hat die Tat des 50-jährigen Schützen aus Lörrach am Freitag als vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingestuft und im ...