Rudolf U., der den Staatsanwalt Tilman Turck im Amtsgericht Dachau tötete, ist wegen Mordes zu Lebenslang mit Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden.
Das heißt, dass er nach 15 Jahren Gefängnis nicht entlassen werden kann, sondern einige Jahre weiter sitzen muss. Der Fall hatte eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden ausgelöst.
Ist dieser Mann eher lebendig oder tot? Er liegt auf dem ...