Das Landratsamt hält eine von der Gemeinde Schallstadt angemietete Wohnung für zu teuer. Der Gemeinderat in Schallstadt ist empört, weil die Kreisbehörde deswegen den Klageweg beschreitet.
Wie jede Gemeinde im Landkreis ist auch Schallstadt verpflichtet, ein Kontingent an Wohnraum zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen vorzuhalten. Durch eine Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften, in der etwa die jeweiligen Mietpreise der Unterkünfte festgelegt sind, ist diese Aufgabe formal geregelt. Einzelne Punkte ...