Kündigung bleibt, aber nicht fristlos
Der Erzieher hätte den Behinderten nicht allein lassen dürfen.
HOTZENWALD/FREIBURG. Er ist autistisch, spastisch, autoaggressiv und lässt sich des öfteren unvermittelt zu Boden fallen. Die Rede ist von einem behinderten jungen Mann, der in einem Heim im Hotzenwald betreut wird. Im März 2004 musste er in der Uniklinik in Freiburg untersucht werden. Ein 56-jähriger Erzieher fährt ihn mit dem Auto dorthin. In Freiburg geschieht dann etwas, das dem Erzieher nicht nur eine Geldstrafe von 500 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung seines Schützlings einbringt, sondern auch den Verlust seine Arbeitsplatzes.
Der Fall wurde vor kurzem vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg verhandelt. Den Stein ins Rollen brachte ein Freiburger, der den Betreuer und seinen Schützling an jenem Märztag von seinen Lieferwagen aus auf dem Parkplatz der Uniklinik beobachtet ...