Vergangenes Jahr hat der baden-württembergische Landtag umfangreiche Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften beschlossen. Die wohl wichtigste davon ist die Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht. Am 25. Mai 2014 dürfen bei den Kommunalwahlen zum ersten Mal auch 16- und 17-Jährige wählen gehen. Damit umfasst die Gruppe der Erstwählenden bei den Kommunalwahlen die 16 bis 23-Jährigen. Das entspricht insgesamt rund einer Million Menschen. Das passive Wahlrecht wird jedoch nicht geändert. Sich als Kandidat zur Wahl zu stellen, ist weiterhin erst ab 18 Jahren möglich.
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