Klingeln mit Schreckschuss
Denzlinger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
DENZLINGEN. Acht Monate zur Bewährung und eine Geldstrafe von 1000 Euro, so lautet das Urteil des Emmendinger Amtsgerichts gegen einen 48-jährigen Denzlinger. Dieser hatte im August 2011 einer lärmenden Party im Keller seines Nachbarhauses in Denzlingen per Reizgas ein jähes Ende gesetzt und sich so der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen schuldig gemacht.
"Wir leben hier im Südwesten Deutschlands und nicht im Wilden Westen", unterstrich Richter Thomas Ullenbruch das törichte Handeln des Denzlingers. "Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte bewusst ...