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Keine Einwände gegen die Gen-Datei

Christian Rath
  • Fr, 19. Januar 2001
    Deutschland

     

Karlsruhe billigt die Speicherung von genetischen Fingerabdrücken / Bessere Einzelfallprüfung.

KARLSRUHE. Die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Gen-Datei verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Fachgerichte müssen allerdings in jedem Einzelfall genau prüfen, ...

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