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Keine Chance auf Bewährung für Gewohnheitstäter

Patrik Müller
  • Mi, 18. Oktober 2006
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Das Amtsgericht Kenzingen verurteilte einen 49-jährigen Angeklagten wegen Dienstahls zu einem Jahr Gefängnis.

BREISGAU/KAISERSTUHL. Das Urteil: Knast. Ein Jahr. Ohne Bewährung – nicht zum ersten Mal. Der 49-jährige Mann, der sich am Montag wegen Diebstahls vor dem Kenzinger Amtsgericht verantworten ...

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