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Kein Garten ohne Bebauungsplan

Sebastian Barthmes
  • Sa, 22. Januar 2011
    Lenzkirch

     

Eine nicht genehmigte Kleingartenanlage in Lenzkirch braucht eine formale Grundlage, sonst muss sie aufgelöst werden.

Wenn auf einem Grundstück an der Bonnd...e mit dem Grundstückseigentümer geben.  | Foto: Sebastian Barthmes
Wenn auf einem Grundstück an der Bonndorfer Straße weiter Gartenbau betrieben werden soll, muss das Gelände zur Kleingartenanlage erklärt werden. Vor einer Entscheidung soll es noch einen Ortstermin und Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geben. Foto: Sebastian Barthmes

LENZKIRCH. Kleine Gärten betreiben mehrere Familien auf einem Grundstück an der Bonndorfer Straße in Lenzkirch. Im Laufe der Zeit sind dort auch mehrere kleine Bauten entstanden, von denen der Gemeinderat im November drei nachträglich genehmigte. Jetzt muss aber geklärt werden, ob die Gemeinde dort mit einem Kleingartengebiet einverstanden ist, teilte das Landratsamt mit.

Dafür müsste allerdings ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, berichtete Bürgermeister Reinhard Feser, da die Fläche bislang als Grünfläche ausgewiesen ist. Will die Gemeinde dort keine Kleingärten, ...

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