Seit 1919 zahlen die Länder Staatsleistungen an die Kirchen für die Säkularisierung von deren Eigentum / Dabei dürfte es bleiben.
Papier ist ja bekanntlich geduldig. Und das gilt selbst für das Papier, auf dem Verfassungen stehen. Vor genau 100 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Sie besagte in Artikel 138, dass die so genannten Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden. Diesen Auftrag haben 1949 die Mütter und Väter des Grundgesetzes ...