Kaution kommt vor Gericht
Baselbieter Handwerksbetriebe wehren sich gegen Beschluss des Regierungsrates.
BASEL. Drei Handwerksbetriebe aus dem Baselbiet ziehen vor Gericht: Sie wehren sich dagegen, dass sie künftig 20 000 Franken als Kaution hinterlegen müssen, wenn sie im eigenen Kanton arbeiten wollen. Dies sei ein Handelshemmnis und eine Diskriminierung, sagt Schreiner Armin Bättig aus Birsfelden. Von ihm stammt die Beschwerde gegen den Regierungsbeschluss, die fristgerecht beim Kantonsgericht in Liestal eingegangen ist.
"Es geht nur um Geldmacherei", kritisiert Bättig die Entwicklungen in Baselland, die Handwerkern des Ausbaugewerbes das (Arbeits-)Leben schwermachen. Im Dezember hat die Regierung beschlossen, dass Handwerker ab 1. April eine Kaution hinterlegen ...