Kaum einer kam in Haft
Erzwingungshaft ist bei Strafzetteln im Ortenaukreis aber ein durchaus geläufiges Drohmittel.
KEHL (hrö). Ein Schuttertäler soll in Erzwingungshaft, weil er seit September 2003 einen 15-Euro-Strafzettel wegen Falschparkens nicht bezahlt hat - ein zu schweres Geschütz, mit dem die Stadt da auffährt? Nein, sagt die. Dieses Verfahren werde laut einer Umfrage in allen großen Städten des Ortenaukreises angewandt.
Erzwingungshaft als letztes Drohmittel, wenn einer partout seinen Falschparker-Strafzettel nicht bezahlen will? Das ist laut Kehls Pressesprecherin Annette Lipowsky ein ganz ...