Account/Login

Rückwirkende Gesetze

Karlsruhe stärkt Gerichte gegen Parlament

Christian Rath
  • Fr, 21. Februar 2014
    Deutschland

     

Gesetze dürfen nicht rückwirkend präzisiert werden.

BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag verboten, unklare Rechtslagen durch rückwirkende Gesetze nachträglich zu klären. Nur Gerichte dürften das Recht auslegen. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel