Sein Pflichtbewusstsein wurde ihm zum Verhängnis: Ein Jäger aus Herrischried fuhr zu einem Wildunfall, um ein verletztes Reh von seinen Qualen zu erlösen. Dabei hatte er frei – und war betrunken.
Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilte einen 49-jährigen Jäger aus dem Hotzenwald wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Sein Pflichtbewusstsein als ...