In Freiheit prägt das Netz unseren Alltag. Häftlinge haben dagegen keinen generellen Anspruch aufs Online-Sein. Dennoch passt sich der Strafvollzug der Welt mit Internet an - aber nur in Trippelschritten.
STRAßBURG (dpa). Einen Anspruch auf Internet hinter Gittern gibt es nicht. Daran ändert auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nichts. Geklagt ...