Inklusion auf Antrag
Bei der Europawahl dürfen Behinderte wählen, aber nur, wenn sie sich vorher melden.
KARLSRUHE. Geistig Behinderte, die bisher nicht wählen durften, können auf Antrag an der kommenden Europawahl teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erließ an diesem Montagabend eine entsprechende Eil-Anordnung. Erfolg hatte damit ein gemeinsamer Antrag von 216 Bundestagsabgeordneten der Grünen, der Linken und der FDP.
Bis Anfang des Jahres waren Menschen, für die in allen Angelegenheiten ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, bei fast allen Wahlen ausgeschlossen. Für Bundestagswahlen erklärte das Bundesverfassungsgericht dies jedoch Anfang des Jahres für ...