Im Gefängnis soll der Angeklagte das Nötige lernen
Gerichtsbekannter 22-Jähriger wird für eine Trunkenheitsfahrt zwischen Löffingen und Rötenbach mit Freiheitsstrafe belegt.
Gerichtsbekannter 22-Jähriger wird für eine Trunkenheitsfahrt zwischen Löffingen und Rötenbach mit Freiheitsstrafe belegt.
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