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"Ich weiß, wo Du wohnst ..."

Eckhard Stengel
  • Do, 12. März 2020
    Deutschland

     

Opfer und Zeugen von Straftaten dürfen ihre Anschrift nur ausnahmsweise geheim halten / Justizministerium sieht keinen Reformbedarf.

Durch Einsicht in Prozessakten werden Adressen von Zeugen bekannt.  | Foto: Oliver Boehmer
Durch Einsicht in Prozessakten werden Adressen von Zeugen bekannt. Foto: Oliver Boehmer
BREMEN. Ein Bremer Rentner beobachtet, wie ein Auto auf ein plötzlich bremsendes Taxi auffährt. Wer hat Schuld? Der Senior sagt dazu vor Gericht als Zeuge aus. Als erstes werden seine persönlichen Daten verlesen – zu seinem Entsetzen auch die Anschrift. Im Zuschauerraum sitzen Kollegen des Taxifahrers, um diesem den Rücken zu stärken. Dass jetzt alle wissen, wo er wohnt, ist dem Rentner unangenehm. Seitdem steht für ihn fest: Nie wieder stellt er sich als Zeuge zur Verfügung. Anderer Fall: Eine Bremerin verzichtete ...

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