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Hohe Geldstrafe für falsche Angabe

  • Mi, 06. September 2006
    St. Blasien

     

Grundstück bei einer Versicherung an Eides statt nicht angegeben / Fahrlässig gehandelt.

ST. BLASIEN. Mit einer Geldstrafe davon kam ein Angeklagter vor dem Amtsgericht in St. Blasien, gegen den wegen falscher Versicherung an Eides statt verhandelt wurde. Richterin Ulrike Holler-Welz war überzeugt, dass er fahrlässig gehandelt habe.

Zu 70 Tagessätzen zu je 35 Euro (22 450 Euro) wurde am Dienstag ein Mann aus Berlin verurteilt, der angeklagt war, vor zwei Jahren über seine ...

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